Die Überprüfung nach ÖNORM B1300 besteht aus den folgenden Fachbereichen:
Technische Objektsicherheit
Dazu gehören alle baulichen, technischen und organisatorischen Vorkehrungen zur Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen und sicheren Gebäudesubstanz, wie etwa die Gebäudehülle oder das Tragwerk eines Gebäudes.
Gefahrenvermeidung und Brandschutz
Diese sind alle baulichen, technischen und organisatorischen Vorkehrungen, die dem vorbeugenden und unmittelbaren Brandschutz, dem Schutz für den Fall von Gasaustritt, der Objekträumung im Gefahrenfall, sowie dem Schutz vor Gefahren in Folge von Witterungsbedingungen in Wohngebäuden und Gesamtanlagen dienen. Beispielsweise brandabschnittsbildende Bauteile, Fluchtwege und Blitzschutzanlagen.
Gesundheits- und Umweltschutz
Alle baulichen, technischen und organisatorischen Vorkehrungen zur Aufrechterhaltung gesunder und im Einklang mit Regelungen des Umweltschutzes stehender (Lebens-)Bedingungen in Wohngebäuden und Gesamtanlagen. Dies ist beispielsweise die Einhaltung von Hygienestandards bei Lüftungsanlagen oder gemeinschaftlich genutzten Schwimmbädern.
Einbruchsschutz und Schutz vor Außengefahren
Der letzte Fachbereich umfasst alle baulichen, technischen und organisatorischen Vorkehrungen betreffend dem Einbruchs- und Zutrittsschutz, Zivilschutz und dem Schutz vor Naturgefahren in Wohngebäuden und Gesamtanlagen, wozu etwa auch Zutrittskontrolleinrichtungen zählen.
ÜBERPRÜFUNG NACH ÖNORM B 1300
- Technische Objektsicherheit
- Gefahrenvermeidung und Brandschutz
- Gesundheits- und Umweltschutz
- Einbruchsschutz und Schutz vor Außengefahren
Für die genannten Bereiche stellt die ÖNORM B1300 die Grundlage für eine individuell auszuarbeitende Überprüfungs- und Überwachungscheckliste dar. Es wird empfohlen diese Überprüfungen einmal jährlich durchführen zu lassen. Die Ergebnisse werden vollständig protokolliert und es empfiehlt sich diese Ergebnisse zu Dokumentationszwecken für 10 Jahre aufzubewahren.
detaillierte Zusammenfassung zum Thema
Informationen beim Austrian Standards institute
"Die genormte Objektsicherheitsüberprüfung ist das Pickerl für Ihre Immobilie"
Sie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, jedoch zur eigenen Absicherung absolut empfehlenswert. Es werden sämtliche technischen Mängel und die Behebungsmaßnahmen dokument und somit die Überprüfungs- und Erhaltungspflichten des Gebäudeeigentümers erfüllt.